Förderantrag / Allgemeine Projektförderung der Volksbank BRAWO Stiftung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet gemäß Satzung. Gefördert werden grundsätzlich nur vollständig eingereichte Anträge gemeinnützig anerkannter Dritter oder eigene Vorhaben der Stiftung. Die Projekte sollen regionalen Bezug, hohe Solidität, hohe Qualität und positive Auswirkungen für die Region aufweisen und der gesicherten Gesamtfinanzierung unterliegen.
Fecha límite: Keine feste Frist genannt; Anträge sollen rechtzeitig vor Projektbeginn eingereicht werden. Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Monate betragen.