Förderbereich Kunst & Musik
¿Quién puede postularse? Antragstellende Organisationen müssen gemeinnützig sein und ihre Gemeinnützigkeit mit einem gültigen Freistellungsbescheid nachweisen. Gefördert werden Projekte im Regierungsbezirk Köln; Projektstart muss in der Zukunft liegen.
Fecha límite: Anträge werden zur nächstmöglichen Vorstandssitzung vorbereitet; nach Eingang vollständiger Unterlagen ca. 2–3 Monate bis zur Entscheidung.