Stiftungsförderung für Kinder- und Jugendprojekte in Lichtenberg
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Einzel- und Gruppenantragsteller. Förderfähig sind Projekte der Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Lichtenberg sowie gemeinnützige Körperschaften, die sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische Tätigkeiten zugunsten von Kindern und Jugendlichen entfalten. Anträge müssen Angaben zum Einreicher, Förderzweck, Förderzeitraum und zur Höhe der beantragten Förderung enthalten. Nach Förderung besteht Berichtspflicht über die Mittelverwendung.
Fecha límite: Antragstellung bis zum 30.04. bzw. 31.10. des laufenden Jahres; Vorstandsentscheidung jeweils bis zum 31.05. bzw. 30.11.