Förderverfahren für religiöse Kleindenkmale
¿Quién puede postularse? Gefördert werden nur religiöse Kleindenkmale mit künstlerischer und frömmigkeitsgeschichtlicher Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft. Das Objekt soll eine klare religiöse Aussagekraft haben. Der Antragsteller soll in der Regel mindestens 50 % der Gesamtkosten tragen; Eigenleistungen sind möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; abgeschlossene Projekte werden nicht gefördert. Anträge werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Fecha límite: 15.3., 15.6. und 15.9. eines Jahres