Projektförderung der Stiftung Soziale Stadt
¿Quién puede postularse? Antragsteller*innen müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Der Vereinssitz muss nicht in den Aktionsräumen liegen, das beantragte Projekt muss den Aktionsräumen und ihren Bewohner*innen jedoch unmittelbar zugutekommen. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Keine Hilfe für einzelne Personen oder Institutionen; keine laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten oder Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand.
Fecha límite: Keine feste Frist genannt; Anträge können offenbar laufend eingereicht werden.