Antrag / Fördermittel der Stiftung Rückhalt
¿Quién puede postularse? Anträge können von Einzelpersonen mit Wohnsitz im Saarland und von Projekten, die im Saarland umgesetzt werden, gestellt werden. Zuwendungsempfänger sind regelmäßig Einzelpersonen oder Vereinigungen und Verbände, die die gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Eigeninitiative und angemessene Eigenmittel werden vorausgesetzt; vorrangig sind zunächst Eigenhilfe und gesetzliche Ansprüche auszuschöpfen. Stiftungsmittel sollen nicht eingesetzt werden, wenn öffentliche Förderung, Krankenkassen oder andere Institutionen möglich sind. Fahrzeuge sollen nicht aus Stiftungsmitteln beschafft werden. Der Höchstförderbetrag für Einzelpersonen soll 2.000 Euro nicht überschreiten.
Fecha límite: Keine allgemeinen Antragsfristen; Einreichung jederzeit möglich. Der Vorstand tagt üblicherweise dreimal im Jahr (möglichst im Februar, Juni und Oktober).