Antrag auf Zuschüsse (Allgemeine Förderzuschüsse)
¿Quién puede postularse? Antragstellende müssen in Baden‑Württemberg aktiv sein und nachweisen, dass alle sonstigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Darlehen und zahlt Zuschüsse nur an Vereins-/Einrichtungs‑Konten (keine Privatkonten). Für bestimmte Zielgruppen (z.B. Studierende) sind ergänzende Nachweise / Bescheinigungen erforderlich.
Fecha límite: Anträge sind jährlich zu einem der vier Stichtage einzureichen: 1. Dezember, 1. März, 1. Juni, 1. September. Begründete Eilanträge können zwischen den Stichtagen bearbeitet werden.