Förderung der Erhaltung und Renovation historischer Bausubstanz
¿Quién puede postularse? Historische Bausubstanz (Fertigstellung spätestens 1899); qualitativ herausragende Objekte mit kunst- bzw. kulturhistorischer Bedeutung; Unterschutzstellung durch Gemeinde, Kanton oder Bund; geplante bauliche Maßnahmen mit Baubeschrieb und Plänen; Darlegung der Maßnahmen zur Erhaltung; Beurteilung durch Denkmalpflege bzw. Subventionsbehörden; detailliertes Finanzierungskonzept mit zugesagten oder erwarteten Beiträgen; Realisierbarkeit des Vorhabens. Die Stiftung unterstützt auch die Eigeninitiative von Privatpersonen.