Projektförderung der Stiftung DPSG
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Vorstände der jeweiligen DPSG-Gliederungen (Stamm, Bezirk, Diözese, Bundesebene). Gefördert werden nur Projekte/Veranstaltungen der DPSG mit besonderer, innovativer oder überregionaler Bedeutung. Antrag vor Beginn des Projekts stellen; angemessene Eigenleistung erforderlich; keine Förderung bereits begonnener Maßnahmen; bei Stämmen und Bezirken ist eine Förderung durch die jeweilige Diözesanstiftung erforderlich, soweit vorhanden.
Fecha límite: 31. März und 30. September eines jeden Jahres