Denkmalförderung / Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere in Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in Einzelfällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Erforderlich sind u. a. Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotos und Baugeschichte. Kommerzielle Werbung am Denkmal schließt Förderung aus.
Fecha límite: 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal