Förderanträge / Projektförderung der Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen
¿Quién puede postularse? Berücksichtigt werden Vorhaben, mit denen Projekte in Melsunger Einrichtungen und Vereinen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, die den Stiftungszweck erfüllen, insbesondere Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, bedarfsgerechte Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie generationenübergreifende Projekte. Nicht gefördert werden kommerzielle Maßnahmen, aus eigenen Mitteln zu bestreitende Vorhaben oder Projekte außerhalb des Stiftungszwecks.
Fecha límite: Anträge sind jeweils bis zum 31.01. des Förderjahres einzureichen.