Projektförderung der Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendringe und Jugendinitiativen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1 KJHG erfüllen. Erwartet werden fachliche Eignung, wirtschaftliche Mittelverwendung, gemeinnützige Ziele, angemessene Eigenleistung und eine mit den Zielen des Grundgesetzes vereinbare Arbeit. Öffentliche Träger werden nicht gefördert; laufende allgemeine Kosten und rein wissenschaftliche Vorhaben sind ausgeschlossen.
Fecha límite: Keine festen Fristen; Einreichung jederzeit möglich.