Projektförderung der Bürgerstiftung Braunschweig
¿Quién puede postularse? Förderanträge dürfen nur von als gemeinnützig anerkannten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingereicht werden. Schulen oder andere Bildungseinrichtungen müssen durch die Leitung oder Stellvertretung einreichen. Gefördert werden nur Vorhaben, die den Satzungszwecken entsprechen; ausgeschlossen sind u.a. kommerzielle, parteipolitische, konfessionelle, rein personalkostenintensive oder außerhalb Braunschweigs durchgeführte Vorhaben.
Fecha límite: In der Regel monatliche Beratung zum Ende des Monats; vorher kurze Anfrage möglich.