Förderung sonstiger Maßnahmen aus der Fischereiabgabe (Jugendarbeit, Gerätekauf, lebensraumverbessernde Maßnahmen usw.)
¿Quién puede postularse? Vereine/Fischereiberechtigte; Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für bestimmte Fördertatbestände gelten ggf. weitere Voraussetzungen (siehe Förderstelle LFV).
Fecha límite: Anträge sind jeweils bis spätestens 30. September des laufenden Jahres zu stellen; Verwendungsnachweise spätestens 1 Monat nach Beendigung der Maßnahme; bewilligte Mittel müssen bis 15.11. abgerufen werden.