Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in Rheinland-Pfalz
¿Quién puede postularse? Maßnahmen müssen in Rheinland-Pfalz stattfinden. Institutionen reichen einen formlosen Antrag mit Nachweisen zur Gemeinnützigkeit und Finanzunterlagen ein; Privatpersonen reichen den ausgefüllten Förderungsantrag mit den geforderten Nachweisen ein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.