Projektförderung der Bürgerstiftung Hellweg-Region
¿Quién puede postularse? Projekte müssen dem Satzungszweck der Bürgerstiftung entsprechen, lokal betrieben werden, vorzugsweise ehrenamtlich organisiert sein, Modell- und Vorbildcharakter sowie Nachhaltigkeit aufweisen. Nicht förderfähig sind Einzelpersonen, kommerzielle/parteipolitische Vorhaben, bereits abgeschlossene Projekte, Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Stellen fallen, und dauerhafte laufende Kosten (nur Anschubfinanzierung möglich). Dem Antrag ist der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts beizufügen.
Fecha límite: Keine festen Fristen genannt; Anträge können nach den Angaben der Stiftung jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung weist darauf hin, dass sie eine ehrenamtliche Organisation ist und keine konkreten Fristen für die Bearbeitung nennen kann.