Notfallhilfe – Diakonie-Rappen (Emergency financial assistance)
¿Quién puede postularse? Begünstigte müssen im Kanton Aargau wohnen. Gesuche können nur von Beratenden einer Kirchgemeinde, Pfarrei oder einer sozialen Fachstelle (auch professionelle Sozialdienste von Partnerorganisationen) eingereicht werden. Unterstützung ist subsidiär; alle rechtlich möglichen Unterstützungen müssen vor Antragstellung abgeklärt sein.
Fecha límite: Keine festen Fristen angegeben; Gesuche werden fortlaufend bearbeitet.