Zuschuss aus Mitteln der Stiftung Burg Bodenstein (Sozialfonds / Individualförderung)
¿Quién puede postularse? Erfüllen der Voraussetzungen nach §53 AO (mildtätiger Zweck). Bevorzugt kinderreiche Familien und Alleinerziehende; Pro-Kopf-Monatseinkommen darf 450,00 € nicht übersteigen (bis 10% Überschreitung möglich, ggf. gekürzter Zuschuss). Gefördert werden Aufenthalte ab 3 Übernachtungen bis höchstens 12 Tage auf Burg Bodenstein. Förderung maximal einmal pro Kalenderjahr pro Familie. Nachweispflicht der Einkommensverhältnisse.
Fecha límite: Anträge sind rechtzeitig, jedoch spätestens 4 Wochen vor Antritt des Aufenthalts, einzureichen. Es gibt keinen festen Jahresstichtag; Frist ist relativ zum geplanten Aufenthalt.