Regionale Kulturförderung
¿Quién puede postularse? Die beantragte Fördersumme darf in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Anträge mit einem Zuschussbedarf ab 10.000 Euro sind direkt an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu stellen. Ausgeschlossen sind bereits begonnene Projekte, institutionelle Förderungen, direkte Künstlerförderungen, Projekte von Landeseinrichtungen sowie eine gleichzeitige Förderung mit Mitteln des Teilvermögens Kloster- und Studienfonds der SBK.
Fecha límite: Anträge sollten bis zum 15. Oktober des Vorjahres gestellt werden.