Förderung hilfsbedürftiger Kinder im Artland und Altkreis Bersenbrück
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind öffentliche Institutionen, kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen, wenn finanzielle Unterstützung für bedürftige Kinder im Artland oder im Altkreis Bersenbrück benötigt wird.
Fecha límite: Keine festen Fristen genannt; Anträge können jederzeit gestellt werden.