Förderprogramm der Ruhrstiftung (Projektförderung für Bildung, Erziehung und gemeinnützige Zwecke)
¿Quién puede postularse? Projekte müssen den in der Satzung bzw. dem ‚Anforderungsprofil und Rahmenbedingungen bei Förderanträgen‘ genannten Zwecken entsprechen; bevorzugt steuerbegünstigte Institutionen (Nachweis z. B. Freistellungsbescheid) und bei Erstantrag Angaben zur Institution (Satzung etc.).
Fecha límite: Für Anträge, über die noch im laufenden Kalenderjahr entschieden werden soll: vollständige Einreichung bis spätestens 30. September. Sitzungen des Entscheidungsgremiums i.d.R. jährlich im 4. Quartal.