Projektförderung und Einzelförderung (Renate Gehring-Stiftung)
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind Projekte und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen (Altenhilfe, Jugendhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gemäß §53 AO). Antragstellende können öffentliche Einrichtungen, Vereine, Initiativen und in Einzelfällen hilfsbedürftige Personen sein. Antragsteller sollen Angaben zu Projektziel, Zielgruppe, Zeitplan, Kosten-/Finanzierungsplan und Höhe der beantragten Förderung einreichen.