Regionale Stiftung der LzO – Projektförderung (Zuschüsse)
¿Quién puede postularse? Projekt muss gemeinnützig/mildtätig im Sinne der Abgabenordnung sein; vorzugsweise regional relevant und nachhaltig; Antragsteller in der Regel steuerbegünstigte Körperschaften oder öffentliche Stellen; Einzelpersonen grundsätzlich ausgeschlossen in Förderrichtlinien (Satzung nennt Ausnahmemöglichkeit für Hilfsbedürftige). Förderung ist einmalig und projektbezogen; laufende Personal- und Verwaltungskosten, Kursgebühren, Reisekosten sowie allgemeine Vereinsarbeit i.d.R. ausgeschlossen; Bauvorhaben generell ausgeschlossen außer denkmalpflegerische Maßnahmen und Ausstattung.