Projektförderung für Bildungsprojekte in Sachsen
¿Quién puede postularse? Fördermittel werden nur an gemeinnützige Einrichtungen vergeben, die sich der Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe verpflichtet haben. Einzelpersonen werden nicht gefördert. Ein Bezug zu Sachsen ist erforderlich. Nicht gefördert werden kommerziell ausgerichtete Projekte, institutionelle und nicht projektbezogene Kosten, bauliche Investitionen, Stipendien außerhalb der eigenen Stiftungsprojekte sowie Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt.
Fecha límite: 31. März und 31. Oktober eines Jahres