Denkmalförderung / Förderung erhalten
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte, gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Der Antragsteller muss ggf. vom Eigentümer bevollmächtigt sein. Erforderlich sind u. a. telefonische Erstberatung, schriftlicher Antrag, Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotos und Planunterlagen.
Fecha límite: Jährlich bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Quartal des Folgejahres.