NORD/LB Kulturstiftung Projektförderung
¿Quién puede postularse? Anträge werden nur berücksichtigt, wenn der Projektträger gemeinnützig ist und entweder seinen Sitz im Tätigkeitsgebiet der Kulturstiftung hat oder das Projekt dort durchgeführt wird. Förderungen erfolgen grundsätzlich nur projektbezogen; das Projekt muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.
Fecha límite: 15. April 2026 (Antragsfrist 25. Februar 2026); 05. November 2026 (Antragsfrist 17. September 2026). Anträge müssen spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht werden.