Förderanträge / Projektförderung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Das Vorhaben muss dem Stiftungszweck entsprechen und im Fördergebiet liegen. Keine Förderung bereits begonnener Projekte oder bereits getätigter Investitionen. In der Regel keine Vollfinanzierung; Anschub- bzw. Kofinanzierung wird bevorzugt.
Fecha límite: Die Antragsfrist ist laut Website derzeit geschlossen; Antragstellung wieder ab 10.06.2026 möglich. Die nächste Vergabesitzung ist am 09.06.2026, Einreichung bis 08.05.2026 wurde auf der Startseite genannt.