Antrag auf Förderung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, vornehmlich aus der Region Neumarkt i.d.OPf. Gefördert werden Vereine, Verbände und Organisationen in den genannten Förderbereichen. Erforderlich sind u.a. ein kurzes Anschreiben, Angaben zur Institution, Projektbeschreibung, Finanzplanung und ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes (nicht älter als fünf Jahre).
Fecha límite: Anträge bis Ende Februar bzw. Ende August jeden Jahres; Entscheidungen i.d.R. im März/Juni/September.