Basisförderung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind anerkannte freie gemeinnützige Organisationen und vergleichbare Institutionen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, vorzugsweise in Hannover und Umgebung. Gefördert werden insbesondere Einrichtungen, die benachteiligte, schwerkranke, misshandelte oder anderweitig belastete Kinder und Jugendliche unterstützen.
Fecha límite: Keine festen Fristen genannt; Anträge vor Maßnahmenbeginn einreichen.