Förderanträge der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe
¿Quién puede postularse? Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe zugutekommen und dem satzungsgemäßen Zweck der Stiftung entsprechen. Es muss ein Förderantrag gestellt werden; zudem wird geprüft, ob der Bedarf dem Stiftungszweck entspricht und ob andere Finanzierungsgrundlagen bestehen, z.B. bei bestehendem Rechtsanspruch. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Lebenshilfe-Gruppe Karlsruhe, Organisationen der Behindertenhilfe in der Region Karlsruhe sowie Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung.