Projektantrag stellen / Projektförderung der Bürgerstiftung Braunschweig
¿Quién puede postularse? Anträge dürfen nur von als gemeinnützig anerkannten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingereicht werden. Anträge von Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen müssen von der Leitung oder Stellvertretung eingereicht werden. Förderfähig sind Projekte, Programme und Veranstaltungen, die den Satzungszwecken entsprechen; ausgeschlossen sind u.a. kommerzielle, parteipolitische, konfessionelle, außerhalb Braunschweigs durchgeführte oder überwiegend personalkostenbasierte Vorhaben sowie institutionelle Förderung und Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand.
Fecha límite: Keine feste Frist genannt; Anträge werden möglichst zeitnah in einer der nächsten Vorstandssitzungen beraten, in der Regel zum Monatsende.