Projektförderung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind. Vorhaben dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Keine investiven Maßnahmen; Publikationen nur in begründeten Ausnahmefällen; bei wiederkehrenden Projekten nur Anschubfinanzierung; Bagatellgrenze 3.000 EUR pro Antrag.
Fecha límite: bis zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres