Sanierungsgebiet "Ortsmitte II" – Städtebauförderung / Programm 'Lebendige Zentren' (private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen)
¿Quién puede postularse? Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen; Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein; Maßnahme muss den Sanierungszielen entsprechen; Maßnahme muss wirtschaftlich vertretbar und finanziert sein; vor Beginn ist eine Vereinbarung/Vertrag mit der Gemeinde abzuschließen; für Modernisierungen gilt: umfassende Modernisierung, Einhaltung Gebäudeenergiegesetz, Außen- und Gestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ortsbilds.
Fecha límite: Maßnahmen müssen bis zum 2028-04-30 abgeschlossen sein; Förderung steht aktuell (Stand 05.03.2026) zur Verfügung (Aufstockung Fördervolumen Februar 2026).