Projektförderung für kirchliches Kunst- und Kulturgut
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt und zuwendungsberechtigt sind kirchliche Körperschaften; Anträge können auch von anderen juristischen Personen für diese kirchlichen Körperschaften gestellt werden. In der Regel ist ein kirchlicher Eigenmittelanteil von mindestens 30 % der Gesamtkosten nachzuweisen, wobei der Vorstand Ausnahmen zulassen kann. Gefördert werden nur noch nicht begonnene Projekte; Ausnahmen und vorzeitiger Maßnahmebeginn sind möglich. Für Notsicherungsmaßnahmen bis 5.000 € können Anträge jederzeit gestellt werden.
Fecha límite: Anträge bis 30. Juni eines Jahres für das Folgejahr; Notsicherungsmaßnahmen bis 5.000 € jederzeit.