Denkmalförderung
¿Quién puede postularse? Fördermittel können bundesweit für formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale gewährt werden. Bevorzugt werden Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen. Erforderlich sind u.a. Denkmaleintrag, Schadensumfang/Gefährdung, denkmalgerechte Planung und Finanzierung, verlässliche Partner und öffentliche Wirkung.
Fecha límite: Jährliche Antragstellung bis 31. August; für katastrophengeschädigte Denkmale ganzjährig.