Projektförderung / Förderung der Karl Schlecht Stiftung
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind offiziell gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland; mildtätige oder kirchliche Projekte und gewinnorientierte Körperschaften sind ausgeschlossen. Körperschaften im Ausland können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie die Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Für Projekte im Bereich Kulturelle Bildung werden nur Vorhaben geprüft, die in Baden-Württemberg oder Berlin durchgeführt werden.
Fecha límite: Anträge können jederzeit eingereicht werden; für das laufende Kalenderjahr nur bis 31.10.