Kämpgen-Stiftung Förderungen
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Großraum Köln oder Projekte, die in Köln umgesetzt werden. Gefördert werden nur gemeinnützige Organisationen; Einzelpersonen, privat-gewerbliche Organisationen und öffentlich-rechtliche Institutionen sind ausgeschlossen. Projekte sollen nachhaltig angelegt sein; ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten wird erwartet. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.
Fecha límite: Anträge bis 10.000 Euro: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Anträge über 10.000 Euro: feste Stichtage im Frühjahr und Herbst.