Projektförderung
¿Quién puede postularse? Antragssteller müssen gemeinnützig sein; die Satzungszwecke müssen mindestens in einem Punkt mit den Zwecken der Stiftung übereinstimmen oder gesondert begründet werden können; das Projekt muss im Rheinland stattfinden; mindestens 10% der förderfähigen Kosten sind durch den Antragsteller selbst aufzubringen; gefördert werden nur Projekte, die erst nach der Antragstellung beginnen; Förderung ist nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln.
Fecha límite: Förderanträge können jederzeit eingereicht werden; kein Einsendeschluss, solange das Projekt noch nicht gestartet ist.