Projektförderung der HuManS-Stiftung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen. Einzelpersonen sind nur in Ausnahmefällen und/oder bei besonderen Projekten förderfähig. Projekte müssen zu den Stiftungszwecken passen und gemeinnützige Zwecke nach deutschem Recht erfüllen.
Fecha límite: Keine feste Frist; empfohlen wird die Einreichung idealerweise zwei Monate vor Projektbeginn.