Fördermittel für Hospizinitiativen und Hospizgruppen
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Hospizinitiativen, -gruppen und -vereine, gemeinnützige Träger von Hospizgruppen sowie Initiatoren besonderer Projekte im Palliative-Care-/Hospiz-Palliativbereich unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen. Nicht gefördert werden Personalkosten fest angestellter Mitarbeitender oder Kosten, die bereits durch Krankenkassenrefinanzierung nach §39 SGB V abgedeckt sind.
Fecha límite: Förderantrag 6 Wochen vor Projektbeginn