Projektförderung Kultur & Soziales
¿Quién puede postularse? Gemeinnützige oder mildtätige Institutionen (keine Privatpersonen). Projekte müssen in den geförderten Themenfeldern liegen; Dauerförderungen, Stipendien, Fortbildungen, Reisen, Druckkosten, Mobiliar und allgemeine Verwaltungshaushalte sind ausgeschlossen. Nachweis des Freistellungsbescheids erforderlich.
Fecha límite: Einreichung jederzeit möglich; für eine Befassung im Mai müssen Anträge bis 1. März eingegangen sein, für die Befassung im November bis 1. September. Vorstandssitzungen: Mai und November; in Ausnahmefällen sind kurzfristige Entscheidungen möglich.