Förderung schulischer Nachhilfe und Weiterbildung (personenbezogene Kostenübernahme)
¿Quién puede postularse? Gefördert werden Personen, deren Einkommen durch Transferleistungen (z. B. Bremen-Pass / Hartz IV) gesichert ist oder deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt (Selbstauskunft möglich). Förderung ist auf sozial benachteiligte Kinder/Jugendliche in schulischer, beruflicher oder universitärer Ausbildung beschränkt. Zahlungen erfolgen in der Regel nur an Anbieter/Leistungserbringer.