Förderung krebskranker Kinder, deren Familien und unterstützender Organisationen
¿Quién puede postularse? Krebskranke Kinder bis 18 Jahre (bzw. deren Eltern oder andere fürsorgende Personen) und bedürftige Familien haben Vorrang. Auch Elterninitiativen und Organisationen, die krebskranke Kinder unterstützen, sind förderfähig. Antrag muss krankheitsbezogene Begründung enthalten; dem Antrag sollen ärztlicher Befund und Einkommensnachweis beigefügt werden. Unterstützungszahlungen sind an die Erträge des Stiftungsvermögens gebunden.