Förderantrag / Projektförderung der Gisela und Erwin Sick Stiftung
¿Quién puede postularse? Förderempfänger müssen juristische Personen sein und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen. Gefördert werden nur Projekte im Rahmen des Stiftungszwecks; politisch oder religiös motivierte Projekte, Parteien bzw. parteinahe Institutionen sowie Feste, Jubiläen und Tagungen werden nicht gefördert.
Fecha límite: Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.