Denkmalförderung / Förderrichtlinien für die Bewilligung finanzieller Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
¿Quién puede postularse? Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte; Nicht-Eigentümer benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Fecha límite: Antragsfrist für das Folgejahr: 31. August; Entscheidung im 1. Jahresquartal