Denkmalförderung / Förderung für Kulturdenkmale
¿Quién puede postularse? Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte sowie gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; ein Antrag durch Nicht-Eigentümer ist mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers möglich. Voraussetzung sind eine telefonische Erstberatung, ein schriftlicher Förderantrag und die erforderlichen denkmalrechtlichen Unterlagen.
Fecha límite: Anträge für das Folgejahr können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres.