Stiftungsförderung – Projekte zur geistlichen Weiterentwicklung (laufendes Förderangebot)
¿Quién puede postularse? Gemeinden, Nachbarschaftsräume, Dekanate und übergemeindliche Initiativen der EKHN. Eigenanteil an der Finanzierung wird erwartet. Gefördert werden vor allem Beratung, Honorare externer Referent*innen, Fortbildungskosten; nicht gefördert werden Sachkosten, eigene Reisekosten oder eigene Personalkosten.
Fecha límite: Anträge können bis zum 15. Februar und 15. Oktober (laut Seiteninhalt) für die nächste Kuratoriumssitzung eingereicht werden. (An anderen Seiten wird 15. Mai / 15. Oktober genannt; die Webseite nennt mehrfach biannuelle Stichtage.)