Förderrichtlinien / Projektförderung
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin. Einzelpersonen, natürliche Personen und gewerbliche Organisationen sind ausgeschlossen. Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden.
Fecha límite: Anträge werden bis zum 30. Juni 2026 berücksichtigt; Rückmeldung voraussichtlich Anfang August 2026.