Denkmalförderung (Förderung erhalten)
¿Quién puede postularse? Gefördert werden formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere in Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen. Erforderlich sind u. a. eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigungen, Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine ausreichende Bauvorbereitung.
Fecha límite: Anträge für das Folgejahr bis 31. August; Entscheidung im 1. Quartal des Folgejahres.