Zuwendungsantrag / Projektförderung der Erwin Fey Stiftung Berlin
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinigungen, Organisationen und Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte in Berlin und Brandenburg für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die der Persönlichkeitsbildung, der Schul- oder Ausbildung dienen und/oder Chancengleichheit fördern.
Fecha límite: Vierteljährliche Stiftungssitzungen; laut aktuellem Hinweis sollen Anträge bis 04.06.2026 für die Sitzung am 11.06.2026 eingehen. Weitere Termine werden veröffentlicht.